Hausverwaltungen kennen die Situation: Drei Angebote für dasselbe Objekt, und die Preise liegen dreißig Prozent auseinander. Meist liegt das nicht an unterschiedlichen Stundensätzen, sondern daran, dass jeder Anbieter etwas anderes unter „Treppenhausreinigung“ versteht. Vergleichbar werden Angebote erst durch ein sauberes Leistungsverzeichnis.
Warum ein Leistungsverzeichnis Streit verhindert
Ein Leistungsverzeichnis hält fest, welche Fläche in welchem Turnus wie behandelt wird. Es beantwortet damit genau die Fragen, die sonst später zu Diskussionen führen: Gehört das Kellertreppenhaus dazu? Wie oft werden die Fenster im Treppenhaus gereinigt? Wer kümmert sich um die Briefkastenanlage?
Für beide Seiten ist das ein Gewinn. Der Auftraggeber weiß, was er bekommt. Der Dienstleister weiß, was er kalkulieren muss – und muss nicht mit Puffern arbeiten, die den Preis unnötig erhöhen.
Diese Flächen gehören hinein
Ein vollständiges Verzeichnis listet nicht nur „das Treppenhaus“, sondern jede Fläche einzeln:
- Treppenläufe und Podeste – inklusive Sockelleisten
- Handläufe und Geländer – die am häufigsten berührte Fläche im Haus
- Eingangsbereich, Windfang und Schmutzfangmatten
- Briefkastenanlage und Klingeltableau
- Lichtschalter, Türklinken und Handkontaktflächen
- Aufzugkabine – Boden, Spiegel, Bedienfeld
- Fenster und Glasflächen im Treppenhaus
- Kellergänge und Waschküchenzugang, sofern gewünscht
Nicht alles gehört in denselben Turnus
Der zweite häufige Fehler ist, alles über einen Kamm zu scheren. Wer jede Fläche wöchentlich einplant, zahlt für Leistungen, die niemand braucht. Eine sinnvolle Staffelung sieht typischerweise so aus:
| Fläche | Üblicher Turnus |
|---|---|
| Treppenläufe und Podeste | wöchentlich bis 14-tägig |
| Handläufe und Klinken | bei jedem Einsatz |
| Eingangsbereich | wöchentlich, im Winter häufiger |
| Briefkästen und Klingeltableau | monatlich |
| Fenster im Treppenhaus | zwei- bis viermal jährlich |
| Kellergänge | monatlich bis vierteljährlich |
| Grundreinigung der Böden | ein- bis zweimal jährlich |
Welcher Turnus für die Hauptflächen der richtige ist, hängt stark von der Nutzung ab. Wir haben das im Beitrag Wie oft sollte ein Treppenhaus gereinigt werden? aufgeschlüsselt.
Die typischen Lücken in Angeboten
Wenn ein Angebot auffällig günstig ist, fehlt meist einer dieser Punkte:
- Fensterflächen – oft komplett ausgeklammert und später als Zusatzposten berechnet
- Schmutzfangmatten – Reinigung oder Tausch ist nicht enthalten
- Kellerbereiche – werden stillschweigend weggelassen
- Verbrauchsmaterial – Reinigungsmittel gehen zulasten des Auftraggebers
- Vertretungsregelung – bei Urlaub oder Krankheit fällt der Termin ersatzlos aus
Der letzte Punkt ist der unterschätzteste. Ein Turnus ist nur so verlässlich wie die Vertretung dahinter.
Drei Fragen vor der Unterschrift
- Ist der Preis ein Festpreis oder ein Stundensatz? Beim Festpreis zahlen Sie für das vereinbarte Ergebnis, nicht für die benötigte Zeit.
- Wer kommt ins Objekt? Ein festes Team kennt die Abläufe und die Besonderheiten des Hauses.
- Was passiert bei Beanstandungen? Es sollte schriftlich geregelt sein, in welcher Frist nachgearbeitet wird.
Fazit: Ein Leistungsverzeichnis ist kein Formalismus, sondern die Grundlage jedes vergleichbaren Angebots. Wer Flächen einzeln auflistet und jeder einen eigenen Turnus zuordnet, bekommt belastbare Preise – und später keine Diskussionen darüber, was eigentlich vereinbart war.
Passende Leistung: Treppenhausreinigung für Hausverwaltungen – wir erstellen das Leistungsverzeichnis gemeinsam mit Ihnen bei einer kostenlosen Besichtigung. Termin über unser Kontaktformular.
